für Personen, die vor dem 1.11.1997 einen C- Führerschein erworben haben:
Befristung „C“ bis Vollendung 48. Lebensjahr dann „C1“ (< 7500kg)
Befristung „C1“ bis Vollendung 53. Lebensjahr
zur Verlängerung muß ärztliches Attest vorgelegt werden
Verlängerung: C(C1), CE(C1E), D(D1), DE(D1E) 5 Jahre – 2 Jahre ab 60. Lebensjahr
früher: C: 5 Jahre – 2 Jahre ab 60. Lebensjahr / C1: 10 Jahre – 5 Jahre ab 60. Lebensjahr
in diesem Zusammenhang ist der Feuerwehrführerschein von Bedeutung
Infoblatt Gültigkeit „C“ Führerschein (Stand 9/2008)
Infoblatt Feuerwehrführerschein