Info für alle „C“- Fahrer – Befristung

für Personen, die vor dem 1.11.1997 einen C- Führerschein erworben haben:

    Befristung „C“   bis Vollendung 48. Lebensjahr dann „C1“ (< 7500kg) 

    Befristung „C1“ bis Vollendung 53. Lebensjahr

zur Verlängerung muß ärztliches Attest vorgelegt werden 

Verlängerung:   C(C1), CE(C1E), D(D1), DE(D1E)         5 Jahre  – 2 Jahre ab 60. Lebensjahr     

früher: C:     5 Jahre   –   2 Jahre   ab 60. Lebensjahr  / C1:  10 Jahre   –   5 Jahre   ab 60. Lebensjahr

                                                

 

in diesem Zusammenhang ist der Feuerwehrführerschein  von Bedeutung

          Infoblatt Gültigkeit „C“ Führerschein  (Stand 9/2008)

          Infoblatt Feuerwehrführerschein

          Antrag Feuerwehrführerschein     

 

 

 

ACHTUNG:

neue Richtlinien seit Jänner 2013

 Link zum BMVIT

 Link zu HELP.GV.AT

 Link zum Führerscheingesetz